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Zielsetzungen

 

Die Zielsetzungen der Stiftung orientieren sich an den Grundzielen der §§ 11 - 14 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und des Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG). Insbesondere soll durch die Förderung erreicht werden:

  • die Bereitschaft junger Menschen zu demokratischem und sozialem Engagement zu wecken,

  • die Möglichkeiten junger Menschen zur Partizipation und gesellschaftlichen Teilhabe auszubauen,

  • sie zu befähigen, ihre Interessen zu erkennen und gemeinsam mit anderen in selbst organisierten Zusammenhängen zu vertreten,

  • solidarisches und gleichberechtigtes Miteinander zu ermöglichen und junge Menschen in die Lage versetzen, Risiken und Gefährdungen zu erkennen und mit ihnen umgehen zu lernen und

  • soziale Benachteiligungen abzubauen und interkulturelles Zusammenleben zu fördern.

(aus: Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 – 2010)

 

Hier ein Auszug aus der Stiftungssatzung.