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Zielsetzungen
Die
Zielsetzungen der Stiftung orientieren sich an den Grundzielen der §§
11 - 14 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und des Kinder-
und Jugendförderungsgesetz (KJFöG). Insbesondere
soll durch die Förderung erreicht werden:
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die
Bereitschaft junger Menschen zu demokratischem und sozialem
Engagement zu wecken,
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die
Möglichkeiten junger Menschen zur Partizipation und
gesellschaftlichen Teilhabe auszubauen,
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sie
zu befähigen, ihre Interessen zu erkennen und gemeinsam mit anderen
in selbst organisierten Zusammenhängen zu vertreten,
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solidarisches
und gleichberechtigtes Miteinander zu ermöglichen und junge
Menschen in die Lage versetzen, Risiken und Gefährdungen zu
erkennen und mit ihnen umgehen zu lernen und
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soziale
Benachteiligungen abzubauen und interkulturelles Zusammenleben zu fördern.
(aus:
Kinder-
und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 – 2010)
Hier ein Auszug aus der
Stiftungssatzung.
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