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Schule
„Kinderschutz in
der Schule“ -
Veranstaltungsreihe für die Sekundarstufe 1
Informationsveranstaltungen des ISA e.V. für Beratungslehrkräfte
und Schulsozialarbeiter/Innen
Der Schutzauftrag der Schule gegenüber den ihr anvertrauten
Kindern erfährt durch das am 01.08.2006 in Kraft getretene
Schulgesetz des Landes NRW eine Konkretisierung. Nach den
aktuellen gesetzlichen Regelungen sollen Lehrer/innen und
pädagogische Fachkräfte Hinweise auf Vernachlässigung und
Misshandlung (z.B. auffällige Fehlzeiten oder Verhaltensweisen)
aufnehmen, angemessen hinterfragen und auf eine Klärung
hinwirken. Hierzu gehört die Information des Jugendamtes und –
je nach Fallkonstellation – auch die Einschaltung der Polizei,
des Gesundheitsamtes oder anderer Institutionen. Eine besondere
Rolle bei der Umsetzung dieser Vorgaben kommt den
Beratungslehrkräften und Schulsozialarbeiter(inne)n zu. In der
Reihe von insgesamt zehn Informationsveranstaltungen für die
Sekundarstufe I, die noch bis Ende November 2008 läuft, geht es
darum, ihnen einen Einblick in die gesetzlichen
Rahmenbedingungen zum Kinderschutz in Schule und Jugendhilfe zu
gewähren sowie Handlungsmöglichkeiten und Vorschläge zu
Prozessabläufen bei Anhaltspunkten für
Kindeswohlgefährdung darzustellen.
Die Veranstaltungen werden gefördert vom Ministerium für
Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Schule und
Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
aus: Institut für
soziale Arbeit e.V.
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