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Schule

 

„Kinderschutz in der Schule“ -
Veranstaltungsreihe für die Sekundarstufe 1

Informationsveranstaltungen des ISA e.V. für Beratungslehrkräfte und Schulsozialarbeiter/Innen

Der Schutzauftrag der Schule gegenüber den ihr anvertrauten Kindern erfährt durch das am 01.08.2006 in Kraft getretene
Schulgesetz des Landes NRW eine Konkretisierung. Nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen sollen Lehrer/innen und pädagogische Fachkräfte Hinweise auf Vernachlässigung und Misshandlung (z.B. auffällige Fehlzeiten oder Verhaltensweisen) aufnehmen, angemessen hinterfragen und auf eine Klärung hinwirken. Hierzu gehört die Information des Jugendamtes und – je nach Fallkonstellation – auch die Einschaltung der Polizei, des Gesundheitsamtes oder anderer Institutionen. Eine besondere Rolle bei der Umsetzung dieser Vorgaben kommt den Beratungslehrkräften und Schulsozialarbeiter(inne)n zu. In der Reihe von insgesamt zehn Informationsveranstaltungen für die Sekundarstufe I, die noch bis Ende November 2008 läuft, geht es darum, ihnen einen Einblick in die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Kinderschutz in Schule und Jugendhilfe zu gewähren sowie Handlungsmöglichkeiten und Vorschläge zu Prozessabläufen bei Anhaltspunkten für
Kindeswohlgefährdung darzustellen.

Die Veranstaltungen werden gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
 
aus: Institut für soziale Arbeit e.V.